Aufklärung  Organspende


Regelung in Deutschland

 

In Deutschland gilt die Entscheidungslösung. 

 

Eine Organspende ist grundsätzlich nur dann möglich, wenn der mögliche Organspender zu Lebzeiten eingewilligt hat (Organspendeausweis) oder sein nächster Angehöriger zugestimmt hat.

Das führt dazu, dass seit Jahren ein Mangel an Spenderorganen in Deutschland herrscht, da man sich zu Lebzeiten nicht unbedingt mit dem Thema Organspende auseinandersetzen muss!

 

In Deutschland wartet man z.B. durchschnittlich 7 - 10 Jahre auf eine Nierentransplantation. Damit liegen wir im europäischen Vergleich auf einem der hintersten Plätze. In Spanien wartet man nur ca. 1 Jahr, weil dort das Widerspruchsrecht gilt.

 


Widerspruchsregelung

 

Das bedeutet, jeder wird zum Organspender, solange er nicht ausdrücklich zu Lebzeiten widersprochen hat und medizinisch geeignet ist.

 

Die Widerspruchsregelung gilt bereits in fast ganz Europa! 

 

Deutschland bekommt Organe über den Verbund von Eurotransplant zugewiesen. 

 

Die Stiftung Eurotransplant ist eine gemeinnützige Organisation. 

 

Sie vermittelt und koordiniert den internationalen Austausch aller Spenderorgane in einem Verbund aus acht europäischen Ländern:

Deutschland, Belgien, Kroatien, Luxemburg, Niederlande, Österreich, Slowenien und Ungarn.

 

8 Länder sind vereint und ALLE haben die Widerspruchsregelung, nur Deutschland hat sie nicht!

 

Wenn wir nicht bei Eurotransplant wären, würde es bei uns noch katastrophaler aussehen. Deutschland profitiert von der Widerspruchsregelung der anderen Länder.

 

Länder, in denen die Widerspruchslösung gilt:

Belgien, Bulgarien, Estland, Finnland, Frankreich, Griechenland, Italien, Kroatien, Lettland, Liechtenstein, Luxemburg, Malta, Norwegen, Österreich, Polen, Portugal, Schweden, Slowakei, Slowenien, Spanien, Tschechien, Türkei, Ungarn.

 


Postmortale Organspende oder Lebendspende

 

Man unterscheidet die postmortale Organspende von der Lebendspende: 

 

Die postmortale Organspende bezeichnet die Spende von Organen nach dem Tod. Voraussetzung ist die eindeutige Feststellung der Hirntods beim Spender. Außerdem muss eine Zustimmung des Verstorbenen selbst oder seiner Angehörigen vorliegen.

 

Bei einer Lebendspende spendet eine lebende Person ein Organ oder einen Teil davon. Geeignete Organe sind zum Beispiel eine der beiden Nieren oder ein Teil der Lunge, der Leber, des Dünndarms oder der Bauchspeicheldrüse. 

In Deutschland ist allerdings nur die Lebendspende von Nieren und Teilen der Leber erlaubt. 

 

Um Organhandel zu verhindern, darf nur dann eine Lebendspende erfolgen, wenn sie für eine der folgenden Personengruppen bestimmt ist:

-Ehepartner, Verlobte, eingetragene Lebenspartner

-Verwandte ersten oder zweiten Grades

-andere Personen, die dem Spender nahe stehen

 

Außerdem muss eine Lebendspende freiwillig sein und darf nur von volljährigen Personen angeboten werden.

 


Häufige Fragen zur Postmortalen Organspende

 

Wie viele Leben kann man als Organspender retten?

Bis zu sieben Leben können mit einer postmortalen Spende gerettet werden: Zahlreiche verschiedene Organe und Gewebe können einem gestorbenen Spender entnommen werden.

 

Werde ich automatisch Organspender? 

Nein. Voraussetzung für eine Organentnahme nach dem Tod ist die Einwilligung des möglichen Organspenders zu Lebzeiten oder die Zustimmung seines nächsten Angehörigen.

 

Wie läuft eine Organspende in Deutschland ab?

Die Organentnahme findet in einem Operationssaal statt und wird mit der gleichen chirurgischen Sorgfalt wie ein Eingriff bei einem lebenden Menschen durchgeführt.

 

Wer kommt für eine Organspende in Frage?

Für eine Organspende kommen Menschen infrage, deren Hirntod ärztlich festgestellt wurde und die einer Organ- und/oder Gewebeentnahme zugestimmt haben. Der Wille wird mithilfe des Organspendeausweises dokumentiert. Eine Organspende nach dem Tod verläuft anonym.

 

Wann ist eine Organspende nicht möglich?

Eine Organspende kommt nicht in Frage, wenn der Verstorbene akut an Krebs erkrankt war oder schwerwiegende Vorerkrankungen wie AIDS oder Tuberkulose hatte. Ob eine Organspende medizinisch möglich ist, prüfen die Ärzte nach dem Hirntod, wenn eine Organspende tatsächlich ansteht.

 

Ist Organspende Altersbegrenzt? Kann man mit 80 Jahren noch Organe spenden?

Entscheidend für eine Organspende sind der Gesundheitszustand der verstorbenen Person und der Zustand ihrer Organe. Deswegen gibt es kein allgemeines Höchstalter für eine Organspende. Ob sich Organe für eine Transplantation eignen, entscheiden die Ärztinnen und Ärzte im Einzelfall.

 

Ab wann darf man seine Organe spenden?

Nach unten gibt es keine Altersgrenze für die Spende, allerdings liegt die Entscheidung bei Kindern unter 14 Jahren bei den Eltern. 

Ab dem 14. Geburtstag dürfen Kinder dann alleine einer Organspende widersprechen, ab dem 16. Geburtstag auch zustimmen.

 

Was passiert mit dem Körper wenn man Organspender ist?

Nach der Organentnahme verschließen die Ärztinnen und Ärzte die operativen Einschnitte wieder und verbinden die Wunden. Die Angehörigen erhalten den Leichnam in einem würdigen Zustand zur Beisetzung und können sich im gewünschten Rahmen von der verstorbenen Person verabschieden.

 

Was muss man tun um Organspender zu werden?

Es ist ganz einfach, einen Organspendeausweis auszufüllen. Sie können ihn online ausfüllen und ausdrucken oder kostenfrei bestellen. Tragen Sie den Organspendeausweis bei sich und informieren Sie Ihre Angehörigen über Ihre Entscheidung. Sie müssen nirgends anmelden oder registrieren.

 

Wer darf Organe spenden und wer nicht?

Organspender kann fast jeder werden, egal welchen Alters. Entscheidend ist das biologische Alter der Organe. Auch Gewebe können nach dem Tod von fast allen Menschen gespendet werden.

 

Wie viele Organspenden gab es 2020 in Deutschland?

Etwa 9.400 Menschen stehen in Deutschland auf der Warteliste für ein Spenderorgan. Die meisten von ihnen warten auf eine Spenderniere. 2020 gab es bundesweit 913 Organspenderinnen und Organspender.

 

Welche Organe kann man spenden?

Man kann folgende Organe spenden: Herz, Lunge, Leber, Nieren, Bauchspeicheldrüse und Darm. 

Man kann folgende Gewebe spenden: Horn- und Lederhaut der Augen, Herzklappen, Haut, Blutgefäße, Knochen-, Knorpel- und Weichteilgewebe sowie Gewebe, die aus Bauchspeicheldrüse oder Leber gewonnen werden.

 

Wer bekommt welches Organ?

Wer wann ein neues Organ bekommt, das ist in Deutschland genau geregelt. Die Patienten müssen auf eine Warteliste kommen, die Organverteilung läuft über Eurotransplant. 

 

Wie funktioniert Eurotransplant?

Eurotransplant bezieht bei der Zuteilung von Organen verschiedene Merkmale, wie z. B. die Blutgruppe und den Gewebetyp des Spenders und des Empfängers, mit ein. Die Resultate von Transplantationen werden auf diese Weise optimiert und Patienten wird eine höhere Lebensqualität ermöglicht.

Die Organvergabe über die Stiftung Eurotransplant richtet sich nach Dringlichkeit und Erfolgsaussicht einer Transplantation. Die finanzielle Situation des Empfängers spielt keine Rolle. Das Transplantationsgesetz verbietet darüber hinaus den Organhandel und stellt sowohl das Verkaufen eines Organs als auch das Empfangen eines gekauften Organs unter Strafe.

 


Häufige Fragen zur Lebendspende

 

Welche Organe können lebend gespendet werden?

Derzeit werden in Deutschland vor allem Nieren und Teile der Leber von lebenden Spenderinnen und Spendern auf Empfängerinnen und Empfänger übertragen. 

Medizinisch möglich ist auch die Übertragung eines Teils der Lunge, des Dünndarms und der Bauchspeicheldrüse.

 

Unter welchen Umständen ist eine Lebendspende möglich?

Nach dem deutschen Transplantationsgesetz ist eine Lebendspende nur erlaubt, wenn Spender und Empfänger verwandt sind (1. und 2. Grades) oder sich sehr nahe stehen.

 


Ablauf der postmortalen Organspende

 

Bevor ein Patient als Spender in Frage kommt, muss bei ihm eindeutig der Hirntod festgestellt werden. Dazu informiert der Arzt die Deutsche Stiftung Organspende (DSO), die dann unabhängige Neurologen zur Feststellung des Hirntods vermittelt. Nach dem Transplantationsgesetz müssen zwei Ärzte unabhängig voneinander den Hirntod beim Patienten feststellen. Das erfolgt nach einem festen dreistufigen Schema:

 

-Nachweis einer schweren, unheilbaren und unumkehrbaren Schädigung des Gehirns

-Feststellung der Bewusstlosigkeit, der Fähigkeit, selbstständig zu atmen, und des Ausfalls der durch den Hirnstamm gesteuerten Reflexe

-Überprüfung der unumkehrbaren Hirnschädigung durch Untersuchungen nach vorgeschriebenen Wartezeiten

 

Den Verlauf der Untersuchungen und ihr Ergebnis halten die Ärzte in einem Protokollbogen fest, der auch für die Angehörigen des Verstorbenen einsehbar ist. 

 

Ist der Hirntod festgestellt, muss die Einwilligung des Verstorbenen zur Organspende geklärt werden. Liegt keine schriftliche Dokumentation seines Willens vor (zum Beispiel Patientenverfügung oder Organspendeausweis), müssen die Angehörigen entscheiden.

 

Liegt die Einwilligung zur Organspende (von Seiten des Patienten oder seinen Angehörigen) vor, veranlasst die DSO verschiedene Labortests beim Verstorbenen. Sie dienen dazu, ansteckende Krankheiten, die auf einen Spender übertragen werden könnten, auszuschließen. Auch werden Blutgruppe, Gewebemerkmale und die Funktionstüchtigkeit des zu spendenden Organs getestet. Außerdem informiert die DSO Eurotransplant, die nach medizinischen Kriterien wie Erfolgsaussicht und Dringlichkeit der Transplantation einen passenden Empfänger sucht.

 

Ablauf der Lebendspende

 

Sie denken darüber nach, einem nahestehenden Menschen ein Organ zu spende?

 

Dann sollten Sie sich zuerst an die betreuenden Ärzte des Transplantations- oder Dialysezentrums wenden. In einem ersten Gespräch lässt sich klären, ob eine Lebendspende im vorliegenden Fall tatsächlich möglich ist. Letzte Instanz bei dieser Prüfung ist die Lebendspendekommission, die meist der Landesärztekammer angegliedert ist.

 

Wenn Sie alle rechtlichen und gesundheitlichen Voraussetzungen für eine Lebendspende erfüllen, klärt Sie der Arzt über die Risiken des Eingriffs und der Spende auf. Erst dann können Sie als potenzieller Spender eine fundierte Entscheidung treffen. Fällt sie positiv aus, so werden Sie und der Organspende-Empfänger stationär aufgenommen und nochmals untersucht. Die Transplantation findet dann meist am Folgetag statt.

 

Zunächst beginnt der Chirurg mit der Entnahme des Spenderorgans. Kurz vor Ende des Eingriffs beginnt parallel dazu die Operation des Empfängers, sodass das Spenderorgan mit möglichst geringem Zeitverlust direkt eingepflanzt werden kann.